Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen gelten für die Überlassung von Konferenzräumen, Banketträumen sowie Caterings des Kempinski Hotel Gravenbruch Frankfurt, im folgenden "Hotel" genannt, zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, im folgenden "Veranstalter" genannt. Entgegenstehende Bedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung.
1. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behalt sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Räume anderweitig zu vermieten.
2. Der Veranstalter sowie das Hotel können bis zu den vertraglich genannten Daten durch schriftliche Anzeige vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Abbestellung nach dieser Frist, so wird die Raummiete zuzüglich 50% des entgangenen Gesamtumsatzes berechnet. Ist eine Speisenauswahl noch nicht erfolgt, geht das Hotel von Mindest-Menüpreisen und anteiligen Getränken aus, die mit 50% des Menüpreises angesetzt werden.
3. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muß spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankett-Abteilung mitgeteilt werden. Sie bedarf der Zustimmung des Hotels. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Das Einbringen und Anbringen von Dekorationsmaterial und sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muß den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Eingebrachte Gegenstände und Prospektmaterial sind innerhalb von 2 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung abzuholen, ansonsten behält sich das Hotel vor, die Gegenstände wegzuwerfen. soweit keine anderweitige Regelung vereinbart wurde.
5. Eventuell anfallende Entsorgungskosten fur Verpackungsmaterial, Sondermüll, etc. in Verbindung mit Ihrer Veranstaltung werden wir entsprechend an den Veranstalter weiterbelasten.
6. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen.
7. Der Veranstalter haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen sowie für den Ersatz für Verluste und Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht wurden.
8. Hat das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß dem Veranstalter ein Recht auf Schadenersatz zusteht.
9. Alle Leistungen des Hotels dürfen ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck in Anspruch genommenen werden.
10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung.
11. Preisänderungen während 4 Monate nach Vertragsabschluß sind ausgeschlossen. Preiserhöhungen nach Ablauf dieses Zeitraumes bleiben vorbehalten und sind seitens des Hotels zu treffen.
12. Die Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
13. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische und sonstige Leistungen von Dritten beschafft oder beschaffen läßt, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
14. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
15. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorher der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten und mögliche Schadensersatzansprüche hat der Veranstalter zu tragen.
16. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel ab Mittemacht das Bedienungsgeld aufgrund Einzelnachweis abrechnen, soweit keine anderweitige Regelung vereinbart wurde.
17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bedingungen.
18. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Offenbach am Main. Der Veranstalter bestätigt hiermit, alle Seiten dieses Dokuments zur Kenntnis genommen zu haben.



